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   BFH, 09.06.2011 - VII B 199/10   

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https://dejure.org/2011,20538
BFH, 09.06.2011 - VII B 199/10 (https://dejure.org/2011,20538)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2011 - VII B 199/10 (https://dejure.org/2011,20538)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - VII B 199/10 (https://dejure.org/2011,20538)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Hälftige Erstattung von Überzahlungen bei Eheleuten - Vermutung eines doppelten Tilgungswillens - Keine Tilgungsbestimmung durch Angabe eines Erstattungskontos - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • openjur.de

    Hälftige Erstattung von Überzahlungen bei Eheleuten; Vermutung eines doppelten Tilgungswillens; Keine Tilgungsbestimmung durch Angabe eines Erstattungskontos; Keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 36 Abs 4 S 2
    Hälftige Erstattung von Überzahlungen bei Eheleuten - Vermutung eines doppelten Tilgungswillens - Keine Tilgungsbestimmung durch Angabe eines Erstattungskontos - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Hälftige Erstattung von Überzahlungen bei Eheleuten - Vermutung eines doppelten Tilgungswillens - Keine Tilgungsbestimmung durch Angabe eines Erstattungskontos - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 36 Abs 4 S 2 EStG 2002
    Hälftige Erstattung von Überzahlungen bei Eheleuten - Vermutung eines doppelten Tilgungswillens - Keine Tilgungsbestimmung durch Angabe eines Erstattungskontos - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • rewis.io

    Hälftige Erstattung von Überzahlungen bei Eheleuten - Vermutung eines doppelten Tilgungswillens - Keine Tilgungsbestimmung durch Angabe eines Erstattungskontos - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • ra.de
  • rewis.io

    Hälftige Erstattung von Überzahlungen bei Eheleuten - Vermutung eines doppelten Tilgungswillens - Keine Tilgungsbestimmung durch Angabe eines Erstattungskontos - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 37 Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Begleichung von Steuerschulden durch einen Ehepartner für den anderen Ehepartner

  • datenbank.nwb.de

    Zahlung der Einkommensteuerschuld zusammen veranlagter Eheleute durch einen Ehegatten; Vermutung eines doppelten Tilgungswillens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.09.2008 - VII R 18/08

    Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VII B 199/10
    Das Finanzgericht (FG) urteilte im Anschluss an die Rechtsprechung des beschließenden Senats (Hinweis u.a. auf das Urteil vom 30. September 2008 VII R 18/08, BFHE 222, 235, BStBl II 2009, 38), es fehle an Anhaltspunkten dafür, dass die Klägerin im Zeitpunkt der Steuerzahlung ausschließlich ihre eigene Einkommensteuerschuld erfüllen wollte, was Voraussetzung für eine diesbezügliche Erstattung ausschließlich an sie wäre.

    Dass die Interessenlage des Steuerpflichtigen, der seine Steuerschuld begleicht, für die Ermittlung einer etwaigen Tilgungsbestimmung nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist und sogar die Insolvenzbefangenheit des Vermögens des Ehepartners der Annahme einer doppelten Tilgungsbestimmung nicht entgegensteht, hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 222, 235, BStBl II 2009, 38 entschieden.

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VII B 199/10
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 118/87 (BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41) hinsichtlich der bei bestehender und intakter Ehe bestehenden Vermutung, dass der Ehegatte, der die Einkommensteuerschuld zusammenveranlagter Eheleute begleicht, die Zahlung nicht nur für eigene Rechnung, sondern auch für die des Ehepartners vornehme, die Berücksichtigung u.a. folgender --vom Tatrichter zu würdigender-- Umstände des Einzelfalls für notwendig gehalten:.
  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2018 - 11 K 1210/16

    Keine wirksame Bekanntgabe nach § 122 Abs. 7 AO an die gemeinsame Anschrift der

    Anhaltspunkte für eine Tilgungsbestimmung können sich zum Beispiel aus dem auf dem Überweisungsträger angegebenen Verwendungszweck ergeben, aus der Abwicklung sonstiger, vorausgegangener Steuerzahlungen, aus der Kenntnis des Finanzamts von der Inhaberschaft und der gemeinsamen Verfügungsberechtigung der Eheleute über das Bankkonto oder auch aus Angabe des Erstattungsberechtigten (Erstattungsanschrift, Erstattungskonto) in den Steuererklärungen (BFH, Beschluss vom 9. Juni 2011 VII B 199/10, BFH/NV 2011, 1661).
  • FG Köln, 11.04.2013 - 11 K 2623/09

    Steuererstattungsanspruch bei Abschlusszahlung ohne Tilgungsbestimmung bei

    Auch gab es sonst keinerlei Hinweise auf die Klägerin als alleinige Erstattungsberechtigte für den aus ihren Mitteln stammenden Betrag in Höhe von 249.157,74 EUR (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 09.06.2011 VII B 199/10, BFH/NV 2011, 1661).
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